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Einladung zur Jahreshauptversammlung des TSV llshofen e.V.
Die Jahreshauptversammlung des TSV Ilshofen für das Geschäftsjahr 2016 findet am Freitag, 10. März 2017, 20.00 Uhr im Vereinsheim statt. Dazu sind alle Vereinsmitglieder herzlich eingeladen.
Tagesordnung:
Begrüßung und Bericht der Vorsitzenden
Ehrungen
Bericht des Clubmanagers
Bericht des Finanzmanagers
Bericht der Kassenprüfer und des Ältestenrates
Anträge
Satzungsänderungen* (Entwürfe können ggfls. in der Geschäftsstelle und im Internet eingesehen werden)
Aussprache zu den Berichten der Abteilungen
Entlastung des Vorstands
Neuwahlen (Clubmanager/in, Sportwart/in, Kassenprüfer/in)
Verschiedenes
Wie üblich werden die Jahresberichte aus den Abteilungen auf Sonderseiten in der März-Ausgabe von „Ilshofen Aktuell“ zusammengefasst. Diese Sonderseiten liegen auch bei der Jahreshauptversammlung aus. Die Satzungsänderungen können (sofern vorgesehen) ggfls. in der Geschäftsstelle und auf der Homepage des TSV Ilshofen eingesehen werden.
Anträge zur Hauptversammlung sind bis spätestens Freitag, 24.02.2017 in der Geschäftsstelle des TSV im Rathaus schriftlich mit Begründung einzureichen. Später eingehende Anträge können nur beraten werden.
Wir freuen uns auf eine rege Beteiligung bei der Jahreshauptversammlung.
Der Vorstand
* Vorschlag zur Satzungsänderung:
§ 6 Beiträge und Dienstleistungen
Die ordentlichen Mitglieder sind zur Entrichtung von Beiträgen verpflichtet. Die Höhe der Vereinsbeiträge (Mitgliedsbeitrag, Zusatzbeiträge, Aufnahmegebühren und der Umlagen) wird von der Mitgliederversammlung in einer „Beitragsordnung“ festgesetzt.
An der JHV wird vom Vorstand die Ergänzung des Punktes 2 vorgeschlagen:
Ordentliche Mitglieder, die sich aktiv ehrenamtlich in einem bestimmten Amt für den Verein einbringen, können vom Hauptvereins-Jahresbeitrag befreit werden. Tätigkeiten, die mit einer Beitragsbefreiung zu honorieren sind, werden in der „Beitragsordnung“ aufgeführt.
Durch die Mitgliederversammlung können auch sonstige Dienstleistungen, die von den Mitgliedern zu erbringen sind, beschlossen werden. Einzelheiten regelt die „Beitragsordnung“.
Der Verein ist zur Erhebung einer Umlage berechtigt, sofern diese zur Finanzierung besonderer Vorhaben oder zur Beseitigung finanzieller Schwierigkeiten des Vereins notwendig ist. Über die Festsetzung der Höhe der Umlage entscheidet die Mitgliederversammlung durch Mehrheitsbeschluss, wobei pro Geschäftsjahr eine Höchstgrenze besteht von jeweils dem Fünffachen eines Hauptvereins-Jahresbeitrages.
Die Beiträge der außerordentlichen Mitglieder werden durch besondere Vereinbarung zwischen dem außerordentlichen Mitglied und dem Vorstand des Vereins festgesetzt.
Die Abteilungsversammlungen können die Höhe der Abteilungsbeiträge, Aufnahmegebühren und Dienstleistungen beschließen. Der Abteilungsbeschluss bedarf der Zustimmung des Vorstandes.